Beherbergungsverbot aufgehoben!

Erstellt am 08.10.2020

Update vom 16. Oktober: Ab Samstag, 17.10.2020 ist das Beherbergungsverbot beendet. Gastgeber in Bayern dürfen wieder Gäste aus dem gesamten Bundesgebiet aufnehmen!

Update vom 12. Oktober: BITTE KOMPLETT LESEN!

Seit 08. Oktober 2020 gibt es ein Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Corona-Hotspot! CORONAVIRUS-HOTLINE: Tel. 089-122220 (Montag-Freitag: 8-18 Uhr, Samstag 10-15 Uhr)

Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots
Das Bayerische Ministerialblatt, unsere Rechtsgrundlage für Allgemeinverfügungen, ist immer noch auf dem Stand vom Freitag, 9.10.
Hotspots sind demnach:
a)         Stadt Berlin,
b)         Stadtgemeinde Bremen,
c)         Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main,
d)         Kreisfreie Stadt Offenbach,
e)         Keisfreie Stadt Hamm,
f)          Kreisfreie Stadt Herne,
g)         Kreisfreie Stadt Remscheid,
h)         Landkreis Esslingen,
i)          Landkreis Cloppenburg,
j)          Landkreis Wesermarsch.

Der Bayerische Rundfunk hat heute Vormittag eine Mitteilung aus dem Gesundheitsministerium veröffentlicht, in der es heißt, dass Gäste aus Corona-Hotspots in Bayern nicht unter das Beherbergungsverbot fallen. Das Verbot betreffe nur Reisende aus ausdrücklich genannten "Risikogebieten" außerhalb des Freistaats. Auch diese Mitteilung bezieht sich auf die Bekanntmachung vom Freitagnachmittag!
Siehe hierzu: https://www.br.de/nachrichten/bayern/reisen-aus-corona-risikogebieten-beherbergungsverbot-im-bayern-nicht-fuer-reisende-aus-dem-freistaat,SDBIC22

Mittlerweile gibt es jedoch eine Reihe neuer Hotspots und es ist davon auszugehen, dass in Kürze (heute bzw. morgen Vormittag) auch die Bayerische Staatsregierung bzw. das Gesundheitsministerium neue, bereits bestehende Hotspots benennt. Ein Hinweis darauf findet sich ebenso im Ministerialblatt vom Freitag:
Die nächste Bekanntmachung wird – vorbehaltlich kurzfristiger Entwicklungen – am 13. Oktober 2020 mit Inkrafttreten am 14. Oktober 2020 erfolgen.
Da mittlerweile das Infektionsgeschehen wieder eine starke Dynamik angenommen hat, empfiehlt es sich – nach Rücksprache mit der Corona-Infostelle der Bayerischen Staatsregierung –für touristische Betriebe, bereits jetzt die vom RKI ausgewiesenen Hotspots als Basis für Entscheidungen zur Anreise von Gästen zu verwenden.
Hier ist eine Auflistung der bestehenden Hotspots zu finden: https://darfichrein.de/dir/dashboard/covid-19
zur genauen Überprüfung der PLZ, soweit sie nicht auf der Seite genannt werden, empfehlen wir folgende Seite:
https://www.plz-suche.org/


Liebe Gäste, Gastgeberinnen und Gastgeber,
die Lage bleibt etwas undurchsichtig. Es scheint momentan alles möglich, vom partiellen lock down bis hin zu Änderungen im Bereich des Beherbergungsverbots.

Wir halten Sie/Euch weiter auf dem Laufenden.
Herzliche Grüße und xund bleim!

Astrid Piermeier und das Team der TI Sankt Englmar

 

Die CORONAVIRUS-HOTLINE gibt Auskunft: Coronavirus-Hotline - 089 / 122 220 (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Samstag 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr)

Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenzbereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Wesentlich betroffene Lebensbereiche sind abgedeckt: Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, den Kontaktbeschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit tatkräftig durch die bereits etablierte Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt.
Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen: 116 117
 

Update 09. Oktober 2020:

Liebe Gastgeberinnen und Gastgeber,
hier die Aktualisierung zum Thema Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots
Siehe hierzu: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/
Lt. Bayerischem Ministerialblatt besteht in folgenden Gebieten innerhalb Deutschlands derzeit ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und es besteht ein Beherbergungsverbot für Reisende aus diesen Gebieten:
a)         Stadt Berlin,
b)         Stadtgemeinde Bremen,
c)         Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main,
d)         Kreisfreie Stadt Offenbach,
e)         Kreisfreie Stadt Hamm,
f)          Kreisfreie Stadt Herne,
g)         Kreisfreie Stadt Remscheid,
h)         Landkreis Esslingen,
i)          Landkreis Cloppenburg,
j)          Landkreis Wesermarsch.

Diese Gebiete können sich ständig ändern! Deshalb bitte immer wieder die Risikogebiete auf oben genannter bzw. folgender Seite überprüfen.
https://darfichrein.de/dir/dashboard/covid-19

Für Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands gelten die Regelungen der Einreise-Quarantäneverordnung. Eine Auflistung dazu ist hier zu finden:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

Mitteilung vom 08. Oktober 2020

Eine Bund-Länderarbeitsgruppe hat ein Beherbergungsverbot für Reisende aus einem Gebiet, in dem die Zahl der Neuinfektionen nach den Daten des Robert Koch-Institutes innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner über dem Wert von 50 liegt, beschlossen. Der Freistaat Bayern hat mit der Bekanntmachung zu inländischen Risikogebieten vom 7. Oktober 2020 diese Regelung in Kraft gesetzt.
Siehe hierzu: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-573/
Ausnahmen des Verbotes sind nur dann zulässig, wenn der oder die Reisende über ein ärztliches Zeugnis in Papier- oder digitaler Form verfügt, welches ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bestätigt. Der Test darf dabei höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein. Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses. Sowie einer der in § 14 Abs. 2 Satz 1 der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV)
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/562/baymbl-2020-562.pdf
vom 1. Oktober 2020 vorgesehenen Gründe vorliegt.

Lt. Bayerischem Ministerialblatt besteht in folgenden Gebieten innerhalb Deutschlands derzeit ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2:
•    Kreisfreie Stadt Hamm,
•    Kreisfreie Stadt Remscheid,
•    Bezirk Berlin Mitte,
•    Bezirk Berlin Neukölln,
•    Bezirk Berlin Tempelhof-Schöneberg,
•    Bezirk Berlin Friedrichshain-Kreuzberg,
•    Stadt Bremen.

Diese Gebiete können sich ständig ändern! Deshalb bitte immer wieder die Risikogebiete auf der o. g. Seite überprüfen.
Für Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands gelten die Regelungen der Einreise-Quarantäneverordnung.

Eine Auflistung dazu ist hier zu finden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Stand: 08. Oktober 2020